AGB

Vertragsverhältnis / Auftragserteilung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber (nachfolgend ggf. als „Kunde“ bezeichnet) und der LINERT – Web & IT Greissler KG (nachfolgend als LINERT KG bezeichnet). Subsidiär gelten zudem die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.
  2. Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. In der Auftragserteilung werden der Inhalt und Umfang des Auftrages so wie seine Kosten dargestellt. Erfolgt eine Auftragserteilung nur mündlich, gehen eventuelle Kommunikationsfehler sowie daraus resultierende Auswirkungen zu Lasten des Auftraggebers. LINERT KG behält sich die Annahme eines Auftrages vor.
  1. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, welche die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten so wie autorisiert sind, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen.
  2. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
  3. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und allfällige Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, werden Wartungs- bzw. Dienstleistungsverträge auf unbestimmte Zeit mit 12-monatigem Zyklus abgeschlossen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber unterstützt die LINERT KG bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial (Texte, Fotos, Logos, …) sowie wenn notwendig von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird seine Mitarbeiter hinsichtlich der seitens der LINERT KG zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
  1. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
  2. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

Termine

  1. Die seitens der LINERT KG angegebenen Termine sind nicht bindend, wobei die LINERT KG stets bemüht ist, sie einzuhalten.
  2. Im Vorfeld vereinbarte „Deadline-Termine“ (Lieferfristen bzw. Zeitpunkt der Zurverfügungstellung) werden von der LINERT KG eingehalten, sofern nicht ein wichtiger Grund wie höhere Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Brand, Naturgewalten u.d.gl.) vorliegt. Sollten vom Kunden zu verantwortende Verzögerungen (wie etwa Änderungen in Struktur, Konzept, nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen u.ä.) die Einhaltung der „Deadline-Termine“ nicht mehr möglich machen, so
    verschiebt sich der Fertigstellungstermin ebenso wie bei höherer Gewalt um mindestens die Dauer der Änderungen oder des Ereignisses höherer Gewalt.
  1. Eine Haftung seitens der LINERT KG bei Nichteinhaltung eines Termins aus von ihr nicht verschuldeten Gründen, insbesondere bei Vorliegen höherer Gewalt, Verschulden des Auftraggebers und anderen Gründen dieser Art, ist ausgeschlossen.
  2. Erkennt die LINERT KG, dass Termine nicht eingehalten werden können, wird LINERT KG den Vertragspartner (Auftraggeber) unmittelbar über den Grund und die Dauer der zu erwartenden Verzögerung in Kenntnis setzen.
  3. Kann die LINERT KG einen Liefertermin aus eigens verschuldeten Gründen nicht einhalten, so hat der Auftraggeber LINERT KG eine zumutbare und ausreichende Nachfrist zu setzen.

Kosten

  1. Alle vertraglich vereinbarten Beträge (ob mündlich oder schriftlich) sind Nettobeträge in Euro und verstehen sich ausnahmslos zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungsbedingungenen

  1. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Allfällige Spesen, etwa für Transaktionen, hat der Kunde in voller Höhe zu tragen. Bei Verzug (nach Ablauf eines vereinbarten Zahlungsziels oder Zugang einer Mahnung, aber spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung) ist der Rechnungsbetrag mit dem Doppelten des von der europäischen Zentralbank verlautbaren Basiszinssatzes, zuzüglich 10 % Aufschlag oder einem aktuell geltenden höheren gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Für eine Mahnung wird zudem eine Gebühr in Höhe des erforderlichen Aufwands erhoben, die jedoch zumindest 20,00 Euro beträgt. Die LINERT KG behält sich ebenso im Falle von Zahlungsverzug die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder einer Anwaltskanzlei vor. Die Kosten eines solchen Einschreitens gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
  1. Darüber hinaus ist die LINERT KG bei Zahlungsverzug berechtigt, noch nicht bezahlte Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
  2. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der LINERT KG und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber seitens der LINERT KG nicht schriftlich anerkannter Mängel, sind ausgeschlossen.
  3. Die LINERT KG ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.
  4. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, etc.) zu sorgen.

Bestimmungen zu Software

  1. Bei der Lieferung von lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber bei der Übernahme die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und Lizenzregelungen sind zu beachten. Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Bei individuell von der LINERT KG erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot bestimmt. Die für diese Software von der LINERT KG angegebenen Nutzungsbestimmungen und Lizenzregelungen sind zu beachten. Die Lieferung umfasst den ausführbaren Programmcode, bzw. eine andere ausführbare Programmform, und eine eventuelle Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei der LINERT KG.
  1. Die LINERT KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, und dass die gelieferte Software in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet, weil dies nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.
  2. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch eine kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Abnahme

  1. Eine Abnahme erfordert die unverzügliche schriftliche Bestätigung.
  2. Änderungen, die auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückführen sind, sind die anfallenden Mehrkosten zu den vereinbarten Stundensätzen in voller Höhe vom Auftraggeber zu bezahlen.
  1. Technisch bedingte Mängelrügen und Beanstandungen sind der LINERT KG seitens des Auftraggebers schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Abnahme, anzuzeigen. Sollten die Mängel und Beanstandungen gerechtfertigt sein, wird die LINERT KG die Mängel in angemessener Zeit beseitigen, so es die betrieblichen technischen Möglichkeiten erlauben.
  2. Layout-Unstimmigkeiten (z.B. in Designs) sind kein Mangel.

Bestimmungen zu Updates & Wartung von Websiten

  1. Zur Durchführung von Updates & Wartungsarbeiten werden die Administrator-Zugangsdaten zur Website und zum Hosting-Provider benötigt.
  2. Updates werden vorzugsweise auf einer Dev-Installation (Entwicklungsumgebung) durchgeführt. Dazu wird einmalig eine Kopie der Live-Website erstellt und am Live-Server unter einer Subdomain (z.B. dev.ihredomain.at) eingerichtet. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, wird mit dem Kunden eine Alternativlösung besprochen.
  3. Nach erfolgreichem Update der Dev-Installation und absolvierten stichprobenartigen Tests (siehe auch Punkt 5 „Zusätzliche Tests“), erfolgt das Update der Live-Website. Dies wird nach Absprache vorzugsweise an Terminen mit niedrigem Besucheraufkommen durchgeführt (z.B. nachts). Systembedingt kommt es im Zuge eines Updates zu kurzen Ausfällen der Erreichbarkeit, dies ist ein normaler Teil des Update-Prozesses und kann nicht beanstandet werden.
  1. Kommt es im Zuge des Updates der Dev-Installation zu schwerwiegenden Fehlern der Website, die nicht innerhalb von 30 Minuten gelöst werden können, erfolgt eine Rückmeldung an den Kunden mit einer detaillierten Aufwandsschätzung für die Problembehebung und Besprechung der weiteren Vorgehensweise. In diesem Fall erfolgt kein Update der Live-Website.
  2. Zusätzliche Tests, wie Funktionstests von Formularen, Shop-Funktionen oder speziellen Erweiterungen, müssen separat vereinbart werden.

Rücktritt des Auftraggebers

  1. Bei einer Stornierung des Auftrages sind die im Folgenden aufgeführten Anteile des vertraglich vereinbarten Betrages zzgl. der gesetzl. MwSt. zu entrichten:
  2. Stornierung nach Auftragserteilung bis 30 Tage vor vereinbarter Fertigstellung: 50 %
  1. Stornierung unter 30 Tage vor vereinbarter Fertigstellung: 80 %
  2. Sollten die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen die jeweilige Summe übersteigen, so sind die Kosten dafür ebenfalls zu erstatten.

Haftung / Versicherung

  1. Die LINERT KG haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Alle der LINERT KG vom Auftraggeber übergebenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Auftraggeber hat hierfür selbst Sorge zu tragen.
  3. Bei Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. leistet die LINERT KG für die vereinbarten Leistungen nur Gewähr in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Aufgrund der Vielfalt von technischen Funktionalitäten übernimmt die LINERT KG keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers außer den von der LINERT KG ausdrücklich zugesicherten Funktionalitäten erfüllt werden können, weil dies nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.
  1. Gewährleistungsansprüche nach EDV-/IT-Dienstleistungen bestehen jedenfalls dann nicht, wenn und soweit ohne vorherige schriftliche Einwilligung seitens der LINERT KG der Auftraggeber selbst oder ein nicht von der LINERT KG ausdrücklich ermächtigter Dritter Hardware, Software oder andere Waren/Produkte wartet oder ändert. Dasselbe gilt, wenn Hardware, Software oder andere Waren/Produkte zur Montage durch den Auftraggeber bestimmt waren und eine unsachgemäße Montage nicht auf einen Fehler der Montageanleitung beruht.

Nutzungsrechte, Datenschutz und Datensicherheit

  1. Jegliches Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LINERT KG.
  2. Die Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über, und zwar in zeitlich und räumlich uneingeschränkter Weise, sofern keine vorab getätigten Einschränkungen vereinbart wurden.
  3. Die LINERT KG ist berechtigt Grafiken, Designs und Konzepte zu Werbungs- und Dokumentationszwecken zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt zu nutzen und beliebig zu kopieren. Darüber hinaus ist die LINERT KG berechtigt, den Auftraggeber als Referenz anzuführen und in ihrer Kundenliste zu führen.
  4. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist die LINERT KG berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus
    zwischengespeichert.
  1. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten, werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder auftragsspezifischer Notwendigkeiten (z.B. bei EDV-Dienstleistungen zum Betreiben eines Internetknotens) an Dritte weitergegeben. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen.
  2. Die LINERT KG ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Die LINERT KG ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten zu gelangen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber der LINERT KG aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
  3. Die LINERT KG ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum, in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nach gesetzlicher Grundlage.

Beendigung eines Vertragsverhältnisses

  1. Das jeweilige Vertragsverhältnis endet entweder nach Abnahme der Software-Endfassung durch den Auftraggeber oder im Falle von Wartungs- bzw. Dienstleistungsverträgen mit Auflösung des Vertragsverhältnisses in schriftlicher Form bis spätestens 14 Tage vor Vertragserneuerung.
  2. Im Falle einer nicht von der LINERT KG verschuldeten, im Einflussbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht der LINERT KG mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu, bei Unternehmen unter Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt der LINERT KG unbenommen. Im Falle durch den Kunden geleisteter Vorauszahlung ist die LINERT KG daher berechtigt, bereits erhaltene Zahlungen einzubehalten.
  1. Vertragsauflösung aus wichtigem Grund: Unberührt bleibt das Recht der LINERT KG, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn
    • der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
    • der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;
    • über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren oder ein entsprechendes Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
    • der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis die LINERT KG vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte;
    • die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
    • Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung durch die LINERT KG weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
    • der Nutzer gegen geltendes Recht, insbesondere gegen das Urheberrechtsgesetz, verstößt.

Schlussbestimmungen

  1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und firmeninternen Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
  2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt der zwischen ihnen abgeschlossenen Verträge und über die bei deren Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse, auch finanzieller Natur, zu wahren.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  4. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung, die dem angestrebten Zweck nahe kommt, ersetzt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
  2. Jede Vertragspartei trägt die sich für sie aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Abgaben oder Gebühren jeweils selbst. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
  3. Alle Angebote der LINERT KG sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der LINERT KG.
  4. Die LINERT KG ist berechtigt ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gemacht. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht binnen 2 Wochen schriftlich oder per E-Mail, gelten selbige als vom Kunden akzeptiert. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden auf diese Bestimmung in der Bekanntgabe der Änderungen hingewiesen. Sollte der Kunde den Änderungen fristgerecht widersprechen, ist die LINERT KG berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.